Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs – auch bei tariflichem Zusatzurlaub
erschienen in Der Betrieb 4/74
Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs – auch bei tariflichem Zusatzurlaub
Urteilskommentierung zu BAG, Urteil vom 26.05.2020 – 9 AZR 129/19
S. 179
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ebenfalls publiziert in Der Betrieb (Online-Zusatzbeitrag, DB 1349222) am 26.05.2020