Keine uferlose Meinungsfreiheit für Arbeitnehmer
Rechtsanwältin Claudia Knuth beschäftigt sich in diesem Beitrag unter anderem damit, wie viel Kritik ein Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit über seinen Arbeitgeber äußern darf. Zudem geht Sie näher auf arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers ein und darauf, welche Begleitumstände insgesamt zu beachten sind.
erschienen im “schnellbrief für Personalmanagement und Arbeitsrecht” 15/2018 des C.H. BECK Verlag