Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind keine Bauleistungen
Bau- und Immobilienrecht
vpr-Beitrag (Werkstatt) 04.03.2016
- Stellen Kanalreinigungsarbeiten den Hauptgegenstand eines Vertrags dar und sind für diese Arbeiten im Wesentlichen Saug- und Spülmaßnahmen zu erbringen, liegt ein Dienstleistungsauftrag i.S.v. § 99 Abs. 4 GWB vor.
- Ein solcher Auftrag ist (daher) und entgegen der im Merkblatt DWA-M 197 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. vertretenen Einschätzung nach den Vorschriften der VOL/A 2009 und nicht nach der VOB/A 2012 auszuschreiben.
VK Westfalen, Beschluss vom 05.08.2015 – VK 2-16/15
GWB § 99 Abs. 4, 10; VOB/A 2012 § 1