BGH: Fehlerhafte Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils kann regelmäßig nicht in Abtretung eines Gewinnbezugsrechts umgedeutet werden
Gesellschaftsrecht
(GWR 2012, 535)
- Auf die fehlerhafte Übertragung des Geschäftsanteile einer GmbH finden die Grundsätze der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft keine Anwendung.
- Die unwirksame Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils kann regelmäßig nicht in die Abtretung der damit verbundenen Gewinnbezugsrechte umgedeutet werden.
(Leitsätze des Verfassers)
Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 17.07.2012 – II ZR 217/10