BGH: Honoraranspruch eines Aufsichtsratsmitglieds gegen AG aufgrund Bereicherungsrechts nur für Beratungsleistungen außerhalb Organtätigkeit
BGH: Honoraranspruch eines Aufsichtsratsmitglieds gegen AG aufgrund Bereicherungsrechts nur für Beratungsleistungen außerhalb Organtätigkeit
Dr. Reinhard Lutz