Zehn Punkte, die Sie bei der Umsetzung der Corona-Testpflicht beachten müssen
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Zehn Punkte, die Sie bei der Umsetzung der Corona-Testpflicht beachten müssen
Die dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist in Kraft getreten. Diese verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Beschäftigten vor Ort mindestens zweimal pro Woche einen Coronatest anzubieten. Doch aufgepasst: Bei der Durchführung der Tests gilt es einige wichtige Dinge zu beachten - vor allem auch in Sachen Datenschutz.
Ein Beitrag von Claudia Knuth und Isabelle Hohl