BAG: Crowdworker können Arbeitnehmer sein
erschienen auf efarbeitsrecht.net
BAG: Crowdworker können Arbeitnehmer sein
Eine neue BAG-Entscheidung betrifft die umstrittene Frage, ob Crowdworker, die ihre Aufträge über eine digitale Plattform per App erhalten, Arbeitnehmer sind oder nicht.
gemeinsam mit Xenia Verspohl