OLG Saarbrücken – Übertragung der Räumungspflicht: Wer haftet?
Bau- und Immobilienrecht
(IMR 2012, 38)
Der Betreiber eines Supermarkts haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Entscheidungsbesprechung zum Urteil OLG Saarbrücken
vom 18.10.2011 – 4 U 400/10